AGB

I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des „Kullerbacka Gästhus“.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  3. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Kullerbacka Gästhus zustande. Dem „Kullerbacka Gästhus“ steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das „Kullerbacka Gästhus“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Kullerbacka Gästhus“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem „Kullerbacka Gästhus“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das „Kullerbacka Gästhus“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Kullerbacka Gästhus“ beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das „Kullerbacka Gästhus“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des „Kullerbacka Gästhus“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „Kullerbacka Gästhus“ an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. Das „Kullerbacka Gästhus“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des „Kullerbacka Gästhus“ oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des „Kullerbacka Gästhus“ erhöht.
  5. Rechnungen des „Kullerbacka Gästhus“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das „Kullerbacka Gästhus“ kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das „Kullerbacka Gästhus“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 7.5% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem „Kullerbacka Gästhus“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das „Kullerbacka Gästhus“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das „Kullerbacka Gästhus“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das „Kullerbacka Gästhus“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des „Kullerbacka Gästhus“ aufrechnen oder verrechnen.
  10. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des „Kullerbacka Gästhus“ und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden. Es werden nur Hunde als Haustiere akzeptiert.
lV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem „Kullerbacka Gästhus“ geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des „Kullerbacka Gästhus“ in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem „Kullerbacka Gästhus“ und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des „Kullerbacka Gästhus“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem „Kullerbacka Gästhus“ in Textform ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das „Kullerbacka Gästhus“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das „Kullerbacka Gästhus“ die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des „Kullerbacka Gästhus“ pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das „Kullerbacka Gästhus“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des „Kullerbacka Gästhus“ auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom „Kullerbacka Gästhus“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das „Kullerbacka Gästhus“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das „Kullerbacka Gästhus“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    – Höhere Gewalt oder andere vom „Kullerbacka Gästhus“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    – Das „Kullerbacka Gästhus“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Kullerbacka Gästhus“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des „Kullerbacka Gästhus“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das „Kullerbacka Gästhus“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das „Kullerbacka Gästhus“ herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem „Kullerbacka Gästhus“ spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das „Kullerbacka Gästhus“ aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem „Kullerbacka Gästhus“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Das „Kullerbacka Gästhus“ ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das „Kullerbacka Gästhus“ das Recht, vom Gast Schadenersatz für die gesonderte aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Zimmervermietung einen Betrag in Höhe von SEK 2’000.- zu verlangen. Dieser Schadenersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das „Kullerbacka Gästhus“ einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Sollte der Rauchmelder auslösen, trägt der Gast die Einsatzkosten der Feuerwehr.
  5. Der Gast hat die Einrichtung des „Kullerbacka Gästhus“ sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das „Kullerbacka Gästhus“ berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Hand- und Badetüchern und Bademänteln, Bettwäsche, Elektrische Kleingeräte, Sonstigen Einrichtungsgegenständen, Haus- und Zimmerschlüsseln.
  6. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des „Kullerbacka Gästhus“ eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt. Hierfür steht den Gästen eine Gästeküche zur Verfügung
VII. Haftung des Hotels
  1. Das „Kullerbacka Gästhus“ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das „Kullerbacka Gästhus“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des „Kullerbacka Gästhus“ beruhen. Einer Pflichtverletzung des „Kullerbacka Gästhus“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „Kullerbacka Gästhus“ auftreten, wird das „Kullerbacka Gästhus“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das „Kullerbacka Gästhus“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens SEK 35’000.- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu SEK 8’000.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von SEK (Versicherungssumme des Hotels) im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das „Kullerbacka Gästhus“ empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
    Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem „Kullerbacka Gästhus“ Anzeige macht. Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt, das „Kullerbacka Gästhus“ bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
  5. Die Haftung des „Kullerbacka Gästhus“ für Schäden aus dem Gebrauch der Gegenstände für Freizeitaktivitäten wie zB. Veloverleih, Benutzung Laufband, SUP und dergleichen, ist ausgeschlossen.
IIX. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des „Kullerbacka Gästhus“.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des „Kullerbacka Gästhus“.
  4. Es gilt schwedisches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.